Häufige Fragen zum EU Daten Roaming ab 15.06.2017:

Ich habe verfügbare Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und verlinkt. Kann aber natürlich keine Haftung für die vollständige Richtigkeit und Aktualität übernehmen!

Mit 1.7.2021 scheinen viele europäische Anbieter zu beginnen Großbritannien aus den "EU-Roaming"-Ländern auszuschließen. Im Zweifelsfall sollte also davon ausgegangen werden, dass Datenvolumen von SIM-Karten aus EU-Ländern in GB generell nicht mehr genutzt werden können.
Ja, die Regelung gilt auch für Prepaid SIM-Karten. Es gibt aber eine zusätzliche Einschränkung:

Bei prepaid Angeboten darf der Anbieter verlangen, dass der Kunde eine bestimmte Menge an Services zunächst in der Heimat bzw. in dem Land, wo der Anbieter ansässig ist, nutzt. Erst dann fallen auch im Ausland keine Roaminggebühren an. Damit soll verhindert werden, dass Prepaid-Verträge unter der Hand weiterverkauft werden.

Siehe auch:http://europakonsument.at/de/page/roaming-ab-2017
Das konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer Formel individuell berechnet. Das ist ziemlich kompliziert und die Formel ist für verschiedene Tarife auch unterschiedlich. Aber die Anbieter müssen ihre Kunden immer darüber informieren, ob es für ihren Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch dieses ist.

Zu beachten ist auf jeden Fall, dass oft nur ein Teil eines vorhandenen Daten-Pakets in anderen EU-Ländern als dem des Anbieters verwendet werden kann. Außerdem kann man insgesamt maximal 90 Tage im Jahr (und maximal 30 Tage am Stück) die SIM-Karte zum selben Tarif wie im Land des Anbieters nutzen.
Grundsätzlich ja, es gibt aber Bedingungen und Einschränkungen.

Prinzipiell sollte das Datenvolumen des eigenen Tarifes im EU-Ausland gleich wie im Heimatnetz verrechnet werden. Es gibt aber diverse Einschränkungen und Ausnahmen sowie eine "Fair Use Policy" um zu verhindern, dass man dauerhaft einen beliebigen Tarif aus der EU nutzen kann.

Die Anbieter sind auf jeden Fall verpflichtet Kunden vorab zu informieren, wenn Mehrkosten im Vergleich zur Inlands-Nutzung anfallen.

siehe z.B.: https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_RoamingEU2017
Die Anbieter sind nicht verpflichtet Roaming für jeden Tarif anzubieten. Deshalb sollte man immer vorher darauf achten, ob Roaming bei einem Vertrag oder einer Prepaid SIM Karte möglich sind. Eine spätere Zubuchung einer Romaing-Option ist normalerweise nicht möglich.

Wir versuchen die Information, ob Roaming möglich ist so schnell und vollständig wie möglich bei allen gelisteten SIM Karten zu ergänzen!
Die EU-Roaming-Regelung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten* sowie (zum Teil erst in Kürze) in Island, Liechtenstein und Norwegen.

*Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Auch jetzt bekommt man bei Einreise in andere Länder Tarif-Informationen seines Anbieters per SM zugesendet. Diese sollten auch alle wichtigen Informationen zur möglichen Nutzung des kostenlosen EU-Roaming enthalten. Bei mehrfacher Einreise in das selbe Land wird die Nachricht eventuell nur einmal zugestellt.
Die Regelungen der Roaming-Verordnung gelten nicht auf Schiffen und in Flugzeugen.

Auf Kreuzfahrtschiffen und Langstreckenflügen werden oft eigene Roamingnetze angeboten, die allerdings eine Satelliten-Verbindung verwenden und deshalb immer gesonderte (teilweise sehr hohe!) Kosten erzeugen. Diese Netzte sind deshalb von der Regulierung ausgenommen,